Ärztehaftpflicht
versicherung.


 

Eine Schadenersatzforderung eines Patienten ist immer unangenehm und kann auch rasch sehr teuer werden. Die Aufgabe der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte besteht in der Deckung gerechtfertigter Ansprüche und in der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.

VersicherungsschutzAls versichertes Risiko gilt die ärztliche Tätigkeit sowohl als angestellter als auch als freiberuflich tätiger Arzt.

Entsprechend dem Ärztegesetz 1998 (14. Ärztegesetz-Novelle) § 52d (2) muss die Pauschalversicherungssumme für einen freiberuflich tätigen Arzt mindestens € 2.000.000,– betragen. Höhere Versicherungssummen sind möglich.

Deckungsumfang:

  • Zeitlich unbegrenzte Nachdeckung – auch für Erben
  • Direktes Klagsrecht
  • Tätigkeit als Notarzt, Schularzt, Polizei- oder Militärarzt, Betriebsarzt
  • Tätigkeit als Amtsarzt – Amtshaftpflicht
  • Erste Hilfe-Leistung weltweit
  • Innehabung und Betrieb einer Hausapotheke
  • Beistand für Schiedsverhandlungen
  • Behandlung von Verwandten
  • Innehabung und Verwendung von Radionukliden mit einer Aktivität von max. 370 Gigabecquerel für medizinische Zwecke
  • Nichtärztliches und ärztliches Personal
  • Lehrpraktikanten in der ärztlichen Praxis
  • Urlaubs- und Krankheitsvertreter (subsidiär)
  • Weltweite Deckung bei Behandlung in Österreich (Achtung: Schadenersatzverpflichtungen nach US-amerikanischem, kanadischem oder australischem Recht sind ausgeschlossen!)
  • Haus- und Grundbesitzhaftpflicht für die ärztliche Praxis und/oder für die Wohnung des Versicherten, wenn die Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten ausschließlich für die ärztliche Praxis und/oder ausschliesslich für Wohnzwecke der Versicherten benützt werden
  • Mietsachschäden an Gebäuden und/oder Räumen (inkl. Feuer- und Leistungswasserregress)

 

Wir beraten Sie gerne bei der individuellen Zusammenstellung des Versicherungsschutzes für Ihre gesamten ärztlichen Tätigkeiten (u.a. Gutachtertätigkeiten, Konsiliararzt, Schönheitsklausel, Wrongful-Birth-Klausel).